Technik

Schutzkleidungen

Ein Feuerwehrmann schützt sich mit seiner Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) vor den äußeren Gefahren einer Einsatzstelle. In jedem Einsatz trägt er einen "Grundschutz". Dazu gehören:

 

Aufbau und Ausstattung bleiben den einzelnen Herstellern überlassen. Die Schutzwirkung der einzelnen Teile müssen jedoch der EU-Norm entsprechen. Nicht genormt ist dabei die Farbe, wie fälschlicherweise oft angenommen wird. In Deutschland wird überlicherweise Schutzausrüstung nach HuPF (Herstellungs- und Prüfrichtlinie von Feuerwehrschutzkleidung) und nach DIN EN 471 getragen.

Die Notwendigkeit ist in Unfallverhütungsvorschriften der Feuerwehren festgelegt.

 

 

Der Chemikalienschutzanzug (CSA) bietet Schutz gegen das Einwirken von Chemikalien.

 

Der CSA umhüllt den Schutzanzugträger mitsamt dem Atemschutzgerät. Der CSA ist gasdicht und bietet Schutz vor dem direkten Kontakt mit den Chemikalien.

 

Bevor der CSA ausgezogen werden kann, muss eine Dekontamination stattfinden, dass heißt, der Schutzanzugträger muss zuvor gründlich gereinigt werden, damit eine Ausbreitung des ausgelaufenen Stoffes vermieden werden kann. Demzufolge ist die Einsatzzeit wesentlich kürzer. Durch das Ausatmen bläst sich der CSA nach und nach auf. Dadurch wird das Eindringen von Chemikalien durch den Überdruck zusätzlich vermieden. Allerdings wird auch dadurch gleichzeitig die Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Das enge Sichtfeld ist ebenfalls sehr gewohnheitsbedürftig.

 

Nach jedem Einsatz muss der CSA nochmals gründlich gereinigt und auf seine Dichtigkeit überprüft werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hitzeschutzbekleidung oder Hitzeschutzanzüge (Abkürz.: HSA, engl.: Hot Suit) dienen dem Schutz von Personal vor extremer Hitzestrahlung (Thermische Risiken), etwa Feuerwehreinheiten bei sehr heißen Bränden, aber auch Metallarbeitern die mit hocherhitzten Metallen arbeiten (Hochofen-, Schweißbetrieb, Schmelzereien).
 

Hitzeschutzkleidung soll vor thermischen Risiken schützen.

Thermische Risiken sind Flammen, Kontakthitze, Strahlungshitze, Funken feuerflüssiger Medien sowie heiße Gase und Dämpfe. Die Schutzwirkung der Kleidung muss während der Einwirkung erhalten bleiben, das heißt die Kleidung muss selbst verlöschend sein, sie darf nicht schmelzen und nicht schrumpfen.

Bei Temperaturen über 45°C werden Schmerzen, bei Temperaturen über 55°C Verbrennungserscheinungen hervorgerufen. Die Kleidung muss also möglichst lange dafür sorgen, dass die Temperatur direkt auf der Haut 45°C nicht überschreitet.

 

Hitzeschutzbekleidung besteht aus einem mehrlagigen isolierenden Innenanzug (meist Aramide,      Imide oder Douromäre) und einer Metallbeschichtung (meist aluminiumbedampft), die die Hitzestrahlung vom Körper fern hält. Einer früheren Form zufolge wurde umgangssprachlich oft vom „Asbestanzug“ gesprochen. Der HSA hat üblicherweise eine goldbedampfte Sichtscheibe.
 

Einsatzbereiche für den Schutzanzug der Feuerwehr wären alle Lagen mit ungewöhnlich starker Wärmestrahlung, beispielsweise Brände in Chemiefabriken, an Ölförderanlagen oder Tank-/Kesselwagen. Prinzipiell könnte der Hitzeschutz auch beim Brandangriff bzw. zur Personenrettung eingesetzt werden.



     Bei der Feuerwehr wird dieser "silberne" Hitzschutz in drei Formen eingesetzt:

Form   I: Handschuhe mit Stulpen und Kopfschutzhaube (heute nur noch selten zu finden)
Form  II: Mantel mit integrierter Kopfschutzhaube und Handschuhe
Form III: ein- oder zweiteiliger Ganzkörperanzug mit integrierter Kopfschutzhaube, Handschuhen und Füßlingen.

Für die regelmäßige industrielle Anwendung existieren auch speziellere Schutzvorichtungen, etwa Schürzen, Kopfvisiere, Schilde, etc.